Universität des Saarlandes

Fachrichtung 3.4 Geschichte
Wintersemester 2002/03







Hausarbeit

Innocenz III. und England um 1215





Oberseminar:

Das Vierte Laterankonzil von 1215 zwischen Kirchenreform und Kreuzzug

Dozentin:

Prof. Dr. Brigitte Kasten

Verfasser:

Stephan Rosenke

Abgabetermin:

22.04.2003


Inhaltsverzeichnis

Einleitung 3

Das Interdikt von 1208 3

Der Anlass 3

Johns Reaktion 4

Probleme bei der Durchsetzung des Interdikts 5

Stationen der Eskalation 6

Die Vasallität Englands ab 1213 8

Die Gründe 8

Übergabe Englands und Irlands an den Papst 9

Aufhebung von Exkommunikation und Interdikt 10

Änderungen in der Bewertung Johns durch Innocenz 11

Die Magna Carta 1215 13

Ereignisse im Vorfeld 13

Bürgerkrieg in England 14

Die Rolle des englischen Klerus bei der Aushandlung der Magna Carta 15

Verwerfung der Magna Carta und weitere Reaktionen Innocenz' III. 15

Das Vierte Laterankonzil 16

Zusammenfassung und Ausblick 18

Literaturverzeichnis 20

Quellen 20

Literatur 20



Einleitung



Die vorliegende Arbeit untersucht, wie sich die Beziehungen zwischen England und Innocenz III. um 1215 gestalteten. Um einen gewissen Umfang nicht zu überschreiten, wird sich die Darstellung auf den Zeitraum ab 1208 beschränken, in dem der Konflikt zwischen Papst und König mit dem Interdikt zum ersten Mal eskalierte. Weitere "Ankerpunkte" für die Arbeit sind die Vasallität ab 1213, der Konflikt um die Magna Carta 1215 und schließlich das Vierte Laterankonzil im selben Jahr.

Zu den Beziehungen Innocenz III. und Englands findet sich wenig einschlägige Literatur, gerade einmal zwei Titel boten sich an: Else Gütschows Dissertation aus dem Jahre 19041, die aber leider einen etwas anderen zeitlichen Schwerpunkt gesetzt hatte, und Christopher R. Cheneys Monographie "Pope Innocent III and England" von 19762.

Zu Beginn der Ausführungen sollen aber auch noch einige allgemeine Punkte, die für das folgende wichtig sind, erwähnt werden3: Die Entfernungen zwischen Rom und England waren für die damalige Zeit gewaltig, Briefe des Papstes waren durchaus eineinhalb bis zwei Monate unterwegs, ehe sie die Adressaten in England erreichten. Überdies waren die Verbindungen höchst unzuverlässig, da gerade zu Krisen- oder Kriegszeiten, in Frankreich Briefe abgefangen oder die Zustellung verlangsamt wurde, ebenso verfuhr der englische König mit kirchlicher Post, wenn er im Konflikt mit der Kirche stand. In der Kurie fand sich nur geringes Wissen über England und die dortigen Gebräuche, was auch zu Verständnisproblemen führen konnte. Und zu guter letzt war nicht selten sowohl bei englischen Klerikern wie auch bei Laien ein starkes Misstrauen gegenüber dem fernen Rom und dem Papst vorhanden, das nicht immer rationale Gründe hatte.



Das Interdikt von 1208



Der Anlass

Der Anlass für das Interdikt, das am 24. März 1208 über England und Wales verhängt wurde, bestand hauptsächlich in der Weigerung Johns Stephen Langton als neuen Erzbischof von Canterbury zu akzeptieren, nachdem das Erzbistum seit dem Tod Hubert Walters 1205 vakant war.

Das gesamte Verfahren für die Nachfolge Walters stellte sich sich äußerst kompliziert dar, da zahlreiche Parteien versuchten ihren Kandidaten und damit ihre Interessen durchzusetzen.4

Langton - gebürtiger Engländer, ein bedeutender Gelehrter und Lehrer in Paris sowie Kardinalpriester von S. Crisogono5 - war also ein Kompromisskandidat, wobei dieser Kompromiss durch eine starke Einflussnahme Innocenz', der Langton aus seiner Zeit in Paris kannte und ihn auch an die Kurie geholt hatte, durchgesetzt wurde.

Gewohnheitsrechtlich musste der Königs bei Bischofswahlen der Ernennung zustimmen, im Falle des Erzbischofs von Canterbury, der einer beiden Metropolitane Englands und traditionell ranghöchster Berater des Königs war, war es für John jedoch um so wichtiger, dass sich auf dieser Position eine vertrauenswürdige Person befand. Daneben war er um seine königliche Würde und sein Ansehen besorgt, die er durch das Zurückdrängen seines Einflusses bei der Wahl des Erzbischofs gefährdet sah. Mit Innocenz hatte John in diesem Punkt einen Gegner, der seine Position deutlich gemacht hatte: die Kurie besitzt in Fragen von innerkirchlichen Angelegenheiten, die in seinen Augen eine Wahl zum Erzbischof darstellte, das letzte Wort.6

Der Einsatz des Interdikts als Druckmittel von Seiten des Papstes war zu Beginn des dreizehnten Jahrhunderts nicht ungewöhnlich – so unterlag allein die Normandie bereits 1199 und 1203 dem Interdikt und der Papst hatte schon fünf Mal mit Interdikt gegen Ländereien von König John gedroht, wovon jedoch keines in Kraft trat.7 Papst Innocenz III. hielt auch noch nach dem Interdikt brieflichen Kontakt mit John und versuchte ihn zur Kooperation zu überreden, ehe er den Konflikt weiter über die Exkommunikation Johns im November 1209 eskalierte.



Johns Reaktion

Nachdem William of St. Mère-Église (Bischof von London), Eustace (Bischof von Ely) und Mauger (Bischof von Worcester) am Sonntag, den 23. März 1208 mit Wirkung zum nächsten Tag das allgemeine Interdikt über England und Wales verhängten, das alle gottesdienstlichen Handlungen "preter parvulorum baptisma et penitentias morientum"8 untersagte, reagierte König John mit Konfiskationen von Kirchengütern, sofern die Inhaber sich an das Interdikt hielten. Die Konfiskationen wurden aber oft durch Vereinbarungen zwischen Krone und den betroffenen Klerikern oder den Patronatsherren gemildert, wenn auch finanzieller Gewinn für den Fiskus erhalten blieb9. Daneben ließ er Italiener, die sich in England aufhielten, festsetzen, ihren Besitz einziehen und des Landes verweisen10.

Wenn auch Berichte darüber, dass Übergriffe gegen Kleriker auf Anweisung oder zumindest mit Billigung des Königs stattfanden, nicht durch unabhängige Quellen bestätigt werden und zumindest für die Zeit nach dem 11. April 1208 nicht als offizielle Haltung des Königs angenommen werden können11, so verließen doch die Exekutoren des Interdikts England und andere Kleriker folgten ihnen, wenngleich auch viele Kleriker im Land blieben und dem König auch in hervorgehobenen Positionen dienten. Über die genauen Gründe für die Flucht befindet man sich hier leider im Dunkeln. Neben der Furcht um die eigene Person, muß jedoch auch beachtet werden, dass durch das Interdikt die Erfüllung der pastoralen Pflichten erschwert war.12

Das kirchliche Leben war jedoch keineswegs zum Stillstand gekommen: Ver­wal­tungs­aufgaben der abwesenden Bischöfe wurden von Untergebenen wahrgenommen, Bauarbeiten wurden fortgesetzt und Pfründe errichtet.13



Probleme bei der Durchsetzung des Interdikts

Probleme bei der Durchführung des Interdikts ergaben sich der Konkurrenz von älteren Privilegien und dem Auftrag des Papstes. Hatte er noch im November 1207 im einem Brief dargelegt, dass alle Kirchen, "secularium et regularium, Hospitalariorum et Templariorum seu etiam quorumcunque religiosiorum", dem Interdikt unterlagen, "ne pretextu libertatis seu etiam privilegii cuiuscunque sententiam interdicti quisquam oberservare recuset"14, ließ er im Juni 1208 Ausnahmen aufgrund von Privilegien zu.15

Betrachtet man die Haltung der Bevölkerung gegenüber dem Interdikt, so lässt sich nicht nachweisen, dass es seinen Zweck erfüllte: ein Umschwung der allgemeinen Stimmung gegen König John und seine Haltung in der Frage der Bischofswahl von Canterbury durch das Vorenthalten von Gottesdiensten und Kasualien, fand nicht statt. Vielmehr gerieten Pfarrer, die beispielsweise christliche Begräbnisse ver­weigerten, in Bedrängnis oder es erhob sich Unmut gegen die geflohenen Bischöfe, die ihre Kirche und Gemeindeglieder im Stich gelassen hatten.

Diese kritische Haltung beschränkte sich dabei keineswegs auf Laien allein, sondern auch Kleriker stimmten nicht vollständig mit dem Papst in seiner Auffassung überein, die einen Vorrang der Kirche bei der Wahl von Bischöfen postulierte und das Gewohnheitsrecht sowie königliche Freiheiten diesem unterordnete.16



Stationen der Eskalation

Bereits vor der Verkündung des Interdikts setzte Papst Innocenz auf eine gütliche Einigung mit John, so ließ er nicht nur den Bischöfen von London, Ely und Worcester mehr als sieben Monate für Verhandlungen mit ihm, sondern suchte auch die Unterstützung der Magnaten Englands, die auf ihren König "fidelibus persuasionibus et salubris consiliis"17 einwirken sollten, um ihn zum Einlenken zu bewegen.

Und auch als Interdikt in Kraft war, wollte der Papst die Hoffnung auf eine positive Einigung nicht aufgeben. Ebenso wie Papst Innocenz war König John zu Verhandlungen bereit: nur sechs Tage nach In-Kraft-Treten des Interdikts, wurde zwei der Exekutoren freies Geleit für ein Treffen mit dem König zugesichert18. Bereits im Mai desselben Jahres bot John an, Langton als Erzbischof von Canterbury zu akzeptieren, wenn der Papst an seiner Statt Langton mit den regalia investierte.19 Im selben Zeitraum bereitete Innocenz die Exekutoren darauf vor, unter bestimmten Umständen das Interdikt zu lockern.20

Umso erstaunlicher ist nun die Zuspitzung, die sich zu Beginn des Jahres 1209 zeigte: John drohte die Exkommunikation, falls er nicht binnen dreier Monate nach Erhalt des Schreibens auf die Bedingungen des Papstes eingehe.21 Ein versöhnlicherer Brief des Papstes vom 23. Januar konnte jedoch nicht mehr die Drohung der Exkommunikation aus der Welt schaffen.22

Die darauf folgenden Einigungsversuche zwischen König und Papst scheiterten, da John eine Zusicherung bezüglich des Schutzes seiner königlichen Würde verlangte, die nicht gewährt wurde, und Langton, der vom Papst dazu ermächtigt worden war23, ließ Johns Exkommunikation im November 1209 verkünden, was auch eine weitere Flucht von Klerikern aus England zur Folge hatte.24

Mit der Exkommunikation des Königs war eine Einigung äußerst erschwert, schloss sie doch den Betroffenen aus der Heilsgemeinschaft aus und setzte Herrscher auch der Gefahr aus, dass ihnen die Gefolgschaft aufgekündigt wurde.

Direkte briefliche Kontakte zwischen der Kurie und dem König gingen bis zur Beilegung des Streits stark zurück, wenngleich die Verhandlungen zu diesem Zweck nicht vollkommen eingestellt wurden. Innocenz startete sogar eine weitere Initiative, indem er nicht nur mehr Langton und die Exekutoren des Interdikts die Verhandlungen führen ließ, sondern im Jahre 1211 zwei neue Emissäre, Pandulf und Bruder Durand, mit Bedingungen für eine Beilegung des Streits zu König John schickte.25 Diese Mission war erfolglos, auch wenn Innocenz um die gleiche Zeit John mit dessen Absetzung bedrohte26, die aber trotz anders lautender Berichte von Chronisten nie in die Tat umgesetzt wurde27.

Gegen Ende des Jahres 1211 befand man sich also in einer Sackgasse. Trotz der nur schrittweise erfolgten Eskalation und der beiderseitigen Bereitschaft zu Verhandlungen und somit einer Beilegung des Konflikts, konnte man sich immer noch nicht einigen und die Positionen waren festgefahren. Erst im folgenden Jahr sollte wieder Bewegung in diesen Prozess geraten.



Die Vasallität Englands ab 1213



Die Gründe

Die Gründe, warum John seine Königreiche England und Irland dem Papst als Lehen übergab, sind nicht darin zu sehen, dass er so eine Möglichkeit erhielt, seine Exkommunikation sowie das Interdikt über seine Ländereien aufheben zu lassen. Vielmehr ergab sich so für ihn die Gelegenheit die innere Opposition zu schwächen, da er sie der Unterstützung und des Wohlwollens aus Rom beraubte. Daneben bot sich John auch eine Gelegenheit, die Gefahr zu beseitigen, die ihm aus Frankreich drohte.

Befand sich John in den Jahren zuvor in der komfortablen Position, dass er sich der Loyalität seiner Barone sicher sein und auf militärische Erfolge zurückblicken konnte, stellte sich die Situation ab dem Jahr 1212 vollkommen anders dar: in Wales kam es zu einer Revolte, eine Verschwörung der Barone in England wurde aufgedeckt und Gerüchte über seine Absetzung durch den Papst waren im Umlauf.

In dieser Situation sah sich John gezwungen, seinen Konflikt mit dem Papst beizulegen und ließ im November 1212 eine Gesandtschaft nach Rom aufbrechen, die den Streit um Canterbury beilegen sollten.28

Der Papst bot John eine Einigung auf der Grundlage der bereits im Jahre 1211 niedergelegten Bedingungen an, die dieser bis zum ersten Juni 1213 annehmen sollte:

    1. Zusage von Frieden an alle Bischöfe, die ins Exil gingen, die Mönche von Canterbury, Robert FitzWalter und Eustace de Vesci, sowie alle anderen Kleriker und Laien, die beteiligt waren

    2. Restitution der vertriebenen Kleriker

    3. Entschädigung für Verluste der Kleriker

    4. Freilassung aller Laien und Kleriker, die wegen dieser Sache festgehalten wurden

    5. Rücknahme der Ächtungen, die in dieser Sache verhängt worden waren

Daneben wurden auch noch exakte Geldbeträge, die sich auf 8000 Pfund summierten, festgelegt, die an den Erzbischof von Canterbury, die Bischöfe von London, Ely, Hereford, Bath und Lincoln und an die Mönche von Canterbury gezahlt werden sollten, "ut expediti revertantur in Angliam honorifice revocati".29

Die Gesandtschaft langte im April 1213 wieder in England an, wo sich sich die Lage weiter verschärfte. Denn nicht mehr nur innere Angelegenheiten bedrohten Johns Stellung, sondern auch äußere: am achten April kündigte König Philip von Frankreich eine Invasion Englands an.



Übergabe Englands und Irlands an den Papst

König John spielte nicht mehr auf Zeit, sondern unterwarf sich den dargelegten Bedingungen des Papstes für eine Aufhebung des Interdikts und seiner Exkommunikation am 13. Mai.

Doch damit noch nicht genug: zwei Tage später, am 15. Mai 1213, unterstellte König John England und Irland auf Ewigkeit der Oberherrschaft des Papstes, die Lehensleistung betrug für England 700 und für Irland 300 Mark jährlich.30

Die Wirkungen der Übergabe Englands und Irlands waren weitreichend, und beschränkten sich nicht nur auf Formalitäten und eine symbolische Geldleistung: Innocenz gewann neben der Verfügungsgewalt in geistlichen Angelegenheiten, die er ja bereits besessen hatte, nun auch noch eine Möglichkeit der Einflussnahme in weltlichen Dingen hinzu, die sich nicht mehr nur auf die umstrittene Konstruktion des Vorrangs der kirchlichen vor der weltlichen Gewalt beziehungsweise des Vikariats Christi stützte, sondern auf einem anerkannten, weltlichen Rechtsverhältnis beruhte, nämlich auf dem zwischen Lehnsherr und Vasall. Er gewann also tatsächlichen Einfluss auf das tägliche Leben in seinen Lehen, da er nun auch eine Appellationsinstanz in weltlichen Angelegenheiten darstellte.

Jedoch nicht nur für Innocenz gab es deutliche Wirkungen, sondern ebenfalls für John. Das Lehensverhältnis beschränkte sich ja nicht nur auf die Leistung von Abgaben und Diensten durch den Vasallen, sondern bedeutete auch Schutz durch den Herren und dessen bedurfte John – wie bereits oben angedeutet – dringend.31

Gerade in Bezug auf die geplante Invasion Englands aus Frankreich wurde dieser Schutz offenkundig: Pandulf verbot im Namen des Papstes die Invasion und bedrohte jeden Verstoß mit der Exkommunikation.32



Aufhebung von Exkommunikation und Interdikt

Das Eingehen Johns auf die Bedingungen des Papstes und Übergabe seiner Königreiche war zunächst nur ein Anfang. Die genaueren Bedingungen mussten in langwierigen Verhandlungen festgelegt werden, so wurde erst am 21. April 1214 offiziell bestätigt, dass der Papst König John und seine Erben als seine Lehensleute anerkennt und sie dem Schutz des Heiligen Petrus und dem seinigen unterstellt.33

Die Aufhebung der persönlichen Exkommunikation des Königs erfolgte am 20. Juli 1213 durch Langton. Er und Pandulf waren dazu vom Papst ermächtigt worden, "si videretis negotio expedire".34

Das Interdikt wurde jedoch noch lange Zeit, nämlich bis zum zweiten Juli 1214, aufrecht erhalten, da John noch nicht nicht ausreichend großes Vertrauen beim Papst und vor allem dessen Ratgebern und den von den Konfiskationen und anderen Kampfmaßnahmen betroffenen Prälaten besaß. Dieses letzte Druckmittel sollte nicht aus der Hand gegeben werden, ehe nicht alle Bedingungen des Papstes erfüllt waren und vor allem die Restitutionen durchgeführt waren.

Für die zurückgekehrten Bischöfe kam es zu einer schwierigen Situation: der eigentlich Schuldige an den Problemen der letzten Jahre, König John, wurde frühzeitig aus seiner Kirchenstrafe entlassen, seine Untertanen hingegen, die im weitestem Sinne als unbeteiligt oder gar unschuldig gelten konnten, blieben weiter im Interdikt gefangen.

Nikolaus von Tusculum, Kardinalbischof und Legat a latere für England, musste nach seiner Ankunft im September/Oktober 1213 feststellen, dass die Aufhebung des Interdikts nicht allzu schnell möglich war, da die Bischöfe keine Vorschläge des Königs akzeptierten, die die Höhe der Entschädigungen vermindert hätten oder die endgültige Zahlung auf unbestimmte Zeit verschoben hätten. Nikolaus von Tusculum konnte sich nicht gegen die englischen Bischöfe durchsetzen.35

Erst am 23. Januar 1214 gelangte eine mögliche Einigung durch einen Brief des Papstes in greifbare Nähe: John sollte 100.000 Mark an Nikolaus von Tusculum, den Erzbischof von Canterbury, den Bischof von Ely und Pandulf in Vertretung für diejenigen zahlen, bei denen noch die Restitution ausstand. Danach sollte berechnet werden, ob König John noch Schulden zu begleichen oder Guthaben erworben hatte, das dann entsprechend auszugleichen war. Diese Lösung sollte durchgeführt werden, falls noch keine andere einvernehmliche Lösung gefunden worden wäre, ohne Berücksichtigung von Widerspruch oder die Möglichkeit zur Berufung, da das Interdikt nicht mehr länger gegen die Bevölkerung Englands und Wales aufrecht erhalten werden sollte.36

Die Erfüllung dieser Bedingungen durch den König war keineswegs gesichert, deshalb suchten Gesandte in Rom eine "andere einvernehmliche" Lösung und einigten sich schließlich auf die folgenden Bedingungen: das Interdikt sollte aufgehoben werden, sobald John 40.000 Mark an Entschädigungen gezahlt und sich verpflichtet hätte, danach jährlich 12.000 Mark zu bezahlen, bis seine Schulden getilgt wären.37

Der erste Teil der Bedingungen konnten vom König erfüllt werden, so dass das Interdikt nun endlich aufgehoben werden konnte. Nur wenige Monate später zeigte sich, dass es fraglich werden würde, ob eine volle Abgeltung über Geld möglich wäre, so dass die Bischöfe auch Privilegien als Ersatz akzeptierten.38



Änderungen in der Bewertung Johns durch Innocenz

Im Zuge der Übergabe seiner Königreiche an Papst Innocenz, lässt sich eine deutliche Veränderung in der Haltung des Papstes zu John erkennen.39

Die Briefe Innocenz' vom März 1213 zeichneten sich noch durch ein starkes Misstrauen gegenüber John aus, so beschäftigen sich zwei der Briefe mit den zu er­greifenden Maßnahmen, falls John nach einer Einigung zur Aufhebung des Inter­dikts wortbrüchig werden würde.

Nach der Übergabe drückten die Briefe Innocenz' ein überraschendes Vertrauen des Papstes für John aus. Gegenüber den Grafen, Baronen und anderen Magnaten Englands stärkte er John den Rücken, indem er ihm "omnimodam gratiam" und "plenum favorem" zu Teil werden ließ und die Adressaten aufforderte John "fidelitatem devotam et fidelem devotionem" zu erweisen.40 Die Forderung nach Loyalität gegenüber dem König wiederholte er auch wieder im Oktober des selben Jahres.41 Offenbar misstraute er auch denjenigen, die als Garantoren für den Einhaltung des Friedens gegenüber Langton und anderen Betroffenen eingesetzt worden waren, und verbat diesen, ohne Rücksprache mit ihm Maßnahmen gegen König John zu ergreifen.42

Ein weiteres Anzeichen für das geringe Vertrauen, das Innocenz seinen Prälaten entgegen brachte und die komfortable Stellung, die nun König John einnahm, kann in dem Auftrag an Nikolaus von Tusculum gesehen werden, nach Aufhebung des Interdikts

"omnes litteras [...] impetratas a nobis contra eundem regem si formam pacis non duceret admittendam, illasque presertim que sic incipiunt: 'Expectantes hactenus expectavimus', per regnum Francie, Angliam, Scociam, et Yberniam ad archiepiscopis et episcopos, necnon Leodiensem et Traiectensem pontifices destinandas"

einzusammeln "easque protinus facias minutatim incidi vel igne comburi ne contra eum ipsarum occasione quicquam sinistri valeat attemptari, ipsos ad hoc, si necesse fuerit, districtione qua convenit compellendo."43

Innocenz ließ jedoch nicht nur - wie oben erwähnt - Briefe, die John zum Nachteil gereichen könnten, einsammeln und vernichten, sondern wandte sich auch von Verbündeten aus der Zeit des Interdikt ab und ließ alle "coniurationes et factiones, si que occasione discordie inter regnum et sacerdotium facte sunt"44 für null und nichtig erklären.

John hingegen wurde umfangreich privilegiert:

"Illud autem tue regali prudentie consulimus ad cautelam, ut cum archiepiscopis et episcopis regni tui contentiose non agas, maxime super negotiis spiritualibus et ecclesiastico iure, cum ad nos possis habere recursum, per quos multa poteris honeste perficere que honeste non posses efficere per teipsum"45

Auch wurde ihm zugestanden, dass er nur mehr durch den Papst exkommuniziert beziehungsweise seine Hauskapelle mit Interdikt belegt werden konnte46



Die Magna Carta 1215



Ereignisse im Vorfeld

Im Juli/August 1213 sammelte sich Widerstand gegen die Teilnahme an einem Feldzug des Königs nach Poitou, der darin gipfelte, dass beim folgenden Angriff Johns im Februar des folgenden Jahres einige Barone versäumten, sich dem königlichen Herr anzuschließen beziehungsweise Schildgeld zu zahlen.47

Ein Brief des Papstes konnte John nicht von seinen Feldzugsplänen abbringen, auch wenn diese ausdrücklich von Innocenz in Hinblick auf einen möglichen Kreuzzug gerügt wurden.48 Erst nachdem John am 27. Juli 1214 die Niederlage seiner Vasallen bei Bouvines hinnehmen musste und er selbst in Poitou und Anjou auf erhebliche Probleme stieß, schloss er am 18. September 1214 mit dem König von Frankreich einen Waf­fenstillstand.

Bei seiner Rückkehr vom Kontinent sah sich John, dessen Position durch den Feldzug geschwächt war, einer erstarkten baronialen und episcopalen Opposition gegenüber49, so dass er die Kleriker mit individuellen Privilegien und schließlich mit einer 'charter of freedom of elections' vom 21. November 1214 auf seine Seite zog.50

Im selben Monat verlangten Barone aus dem Norden, die auch die Zahlung des Schildgeldes verweigert hatten, die Bestätigung der Krönungscharta Henrys I., was John aber auf ein Treffen in London am Dreikönigstag verschob. Aber auch zu diesem Termin bestätigte der König die Krönungscharta nicht, sondern vertagte diese Sache auf eine Ratsversammlung, die am 26. April in Northampton stattfinden sollte.

Beide Parteien schickten Gesandte nach Rom, um ihre jeweiligen Beschwerden beim Papst vorzutragen, der ja als Oberlehnsherr eine Berufungsinstanz darstellte. Der Papst entschied zu Gunsten Johns und ließ den Baronen mitteilen, "ei exhibentes ei servicia consueta que vos et predecessores vestri sibi et suis predecessoribus impendistis", wenn er auch auf den König einwirken wollte, dass dieser sie "benigne pertractet et iustas peticiones [...] clementer admittat".51 Gegenüber Stephen Langton und seinen Suffraganen schlug Innocenz dagegen einen äußerst scharfen Ton an: er beschuldigte sie, nicht im Streit zwischen der Krone und den Baronen zu vermitteln, ja unter Umständen vielleicht sogar an Verschwörungen gegen den König teilzunehmen.52 Diese Vorwürfe waren jedoch, wie später noch gezeigt werden wird, völlig grundlos und aus der Luft gegriffen. Beide Briefe hatten jedoch keinen wirklichen Einfluss mehr auf die nun folgenden Ereignisse, denn sie erreichten England erst in der zweiten Maiwoche und zu diesem Zeitpunkt war schon der Bürgerkrieg ausgebrochen.53



Bürgerkrieg in England

Zur Versammlung in Northampton am 26. April erschienen die Barone bewaffnet und mit einem Ultimatum an John. Da John sich diesem nicht beugte kündigten sie am fünften Mai die Gefolgschaft auf und bereits am 17. Mai hatten sie London be­setzt.54

John versuchte mit Hilfe von Pandulf und den obigen Briefen des Papstes Stephen Langton zur Exkommunikation der Aufständischen zu bewegen, was dieser jedoch mit Hinweis auf den ungenügenden Kenntnisstand des Papstes ablehnte.

Am 29. Mai langten Gesandte des Papstes an, die sich nach den Kreuzzugsplänen Johns erkundigen sollten, nachdem er ja am vierten März 1215 das Kreuz genommen hatte. Dieser Plan war nun aber durch die neuen Umstände nicht mehr umsetzbar.

Am 15. Juni 1215 schlossen die Verhandlungen zwischen König und aufständischen Baronen mit der Erteilung der Magna Carta in Runnymede, auf die am 19. Juni die Erneuerung des Treueids durch die Barone folgt. Vorübergehend war nun wieder Frieden hergestellt, der aber nur bis Mitte August hielt. Innocenz' Brief vom siebten Juli 1215 trug durch seinen Inhalt zu einer weiteren Zuspitzung der Lage und einem Scheitern des Friedens, den die Magna Carta garantieren konnte, bei: an Stephen Langton vorbei, dem er offenbar misstraute, beauftragte er den Bischof von Winchester, den Abt von Reading und Pandulf, bekanntzumachen, dass er alle "perturbatores regis ac regni Anglie" exkommuniziere und deren Länder unter Interdikt lege. Falls ein Bischof diese Anordnung nicht veröffentlichte, sollte er suspendiert sein.55 Die erstere Verfügung traf nun alle revoltierenden Barone, die letztere Langton. Dieser wollte die Exkommunikationen nicht verkünden lassen, bezweifelte er doch abermals die ausreichende Information des Papstes, gerade in Hinblick auf die Einigung, die in Form der Magna Carta stattgefunden hatte. Die Beauftragten des Papstes verkündeten so die Kirchenstrafen auf eigene Faust.



Die Rolle des englischen Klerus bei der Aushandlung der Magna Carta

Den Augen des Papstes bot sich in den Jahren 1214 und 1215 ein seltsames Bild: seine eigenen Bischöfe stellten sich gegen John, seinem treuen und geliebten Vasallen, der nach langen Jahren der Irrungen und Wirrungen wieder in den Schoß der heiligen Mutter Kirche zurückgefunden hatte, und machten mit Aufständischen gemeinsame Sache, auf jeden Fall gingen sie nicht entschieden genug gegen sie vor.56

Dieses Bild war jedoch eine weitgehende Verzerrung der Realität, die vermutlich auf entsprechende Darstellung durch John oder die Spannungen zurückgingen, die zwischen eng­lischem Klerus und den Gesandten des Papstes Pandulf und Nikolaus von Tusculum herrschten.

Diejenigen Kleriker, die an den Verhandlungen um die Magna Carta beteiligt waren, waren - bis auf eine Ausnahme: Giles de Braose, Bischof von Hereford – dem König gegenüber nicht feindlich eingestellt oder gar offen revoltierend gegen ihn. Viele von ihnen hatten John als Kanzler oder in ähnlichen Positionen gedient.57

Die Magna Carta war also für Langton und die anderen Bischöfe eine Möglichkeit, für die Wohlfahrt und den Frieden des Königs und des Königreichs zu wirken, wie sie ja der Papst beauftragt hatte58, was auch zumindest zeitweise erfolgreich war.



Verwerfung der Magna Carta und weitere Reaktionen Innocenz' III.

Für Innocenz stellte sich die Situation ganz anders dar, in zwei Briefen vom 24. August 1215 verwarf er die Magna Carta und bedrohte jeden mit Exkommunikation, der ihr gehorchen sollte.59

Die Gründe für sein Urteil beruhen auf vier Punkten:

    1. Verletzung der Rechte des Apostolischen Stuhles als Oberlehnsherr

    2. Verletzung der königlichen Rechte, durch Aufkündigung der Gefolgschaft

    3. Beschämung der englischen Nation

    4. Gefährdung des Kreuzzugsplanes

Daneben geht er davon aus, dass John "conpulsus est per vim et metum"60 seine Zustimmung zur Magna Carta zu erteilen und diese zu beeiden, was gemäß kanonischen Recht als unzulässig galt.61

Neben einer (unbewußten) Bevorzugung Johns, die sich seit seiner Unterwerfung feststellen ließ, waren also für Innocenz vornehmlich formale Gründe der Entstehung der Charta, nicht ihr Inhalt hinreichend um sie zu verwerfen. So darf es auch nicht weiter verwundern, dass weder die hervorgehobene Stellung die die Prälaten Englands und Pandulf in den Verhandlungen um die Magna Carta einnehmen, noch die besondere Privilegierung der Kirche mit dem ersten Artikel "quod Anglicana ecclesie libera sit" und die geringeren Privilegien im 22. und 27. Artikel den Papst von der Verdammung abhielten.62 Der Papst stellt den Baronen jedoch in Aussicht, dass sie Prokuratoren zum Konzil schicken könnten, um eine Einigung zu erreichen, die sowohl sie, als auch den König zufrieden stellte.63



Das Vierte Laterankonzil



Die Aufhebung der Magna Carta fand im unmittelbaren Vorfeld zu Innocenz' letzten Großprojekt statt, dem vierten Laterankonzil, das im November 1215 tagen sollte und zahlreiche Weichenstellungen in weltlichen und kirchlichen Belangen durchführen sollte. Darüber hinaus fanden dort die wichtigsten Vorbereitungen für den fünften Kreuzzug statt.

Die Teilnahme von Seiten des Englischen Klerus war – entsprechend dem päpstlichen Wunsch – mit zehn Bischöfen und einem Erzbischof so groß wie nie zuvor, wenn auch die Bischöfe von Bath, London, Salisbury und Winchester nicht teilnahmen und viele Bistümer vor allem im Norden nicht besetzt waren.64 Der König war – ob seiner Exkommunikation zum Zeitpunkt der eigentlichen Einladung - nachträglich geladen worden und sollte wie die Barone Prokuratoren für seine Belange schicken.

Die Probleme, die explizit England betrafen, umfassten neben einer Einigung zwischen Baronen und König, auch die Nachfolge für den Erzbischof von York, was jedoch nicht offiziell auf dem Konzil verfolgt wurde.65 Innocenz hatte diese Vorkommnisse persönlich durch briefliche Anweisungen auf das Konzil vertagt und wollte diese dort lösen. Neben diesen Dingen, die England direkt betrafen, wurden natürlich auch andere für England interessante Dinge besprochen, so zum Beispiel die endgültige Beilegung des deutschen Thronstreits, an dem ja Johns Neffe Otto beteiligt war oder die Entscheidung des Falles des Grafen Raimund von Toulouse, der ebenfalls mit John in verwandtschaftlichen Beziehungen stand.66

Noch vor Eröffnung des Konzils bestätigte der Papst die Suspension von Stephen Langton, die ja bereits vom Bischof von Winchester, dem Abt von Reading und Pandulf verhängt worden war. Der Erzbischof von Canterbury wurde von den Prokuratoren des Königs und Pandulf schwer belastet.67 Erst unter Papst Honorius III. durfte Langton wieder nach Canterbury zurückkehren.

Als neuer Erzbischof von York wurde im Umkreis des Konzils Walter de Gray bestimmt, der der Wunschkandidat des englischen Königs war. In diesem Fall ist eine Gefälligkeit des Papstes für seinen Vasallen anzunehmen, da dieser alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hatte, um die Wahl Simon Langtons, einem Bruder Stephens und für den König persona non grata, zu verhindern beziehungsweise als sie erfolgt war für ungültig zu erklären.68

Die Sache der Barone sollte erst in der letzten Sitzung des Konzils am 30. November, bei der es auch um den Kreuzzug ging, entschieden werden. Im Giessen-Manuskript wird berichtet: "Qua occassione omnes barones Anglie et uniuersi tam consilio quam auxilio ipsis contra regem suum cruce signatum assistentes, districta excommunicatione percelluntur."69 Innocenz zielt hier also vorwiegend auf den besonderen Schutz ab, den John als Kreuzfahrer genießt und es ist ein nicht sonderlich überraschender Ausgang, bedenkt man das sehr wohlwollende Verhältnis zu John. Ein Brief des Papstes vom 16. Dezember 121570 beinhaltet eine Liste von Baronen, die von Exkommunikation und Interdikt betroffen waren. Ebenso fiel die Stadt London unter dieses Urteil.

Der Bericht, dass den Baronen eine Anhörung auf dem Konzil unter Hinweis auf ihre Exkommunikation verweigert wurde71, nimmt sehr wunder und es stellt sich Frage, ob dies nachvollziehbar ist. Nach kanonischem Recht war diese Begründung zwar korrekt, jedoch hatte der Papst ja noch am 24. August 121572 die Barone aufgefordert "dum apud nos [dem Papst] archiepiscopus et episcopi Anglie presentes extiterint in concilio generali [...] procuratores idoneos" zu schicken, damit eine für beiden Seiten akzeptable Beilegung des Streites erfolgen könnte. Wie man der Anrede im Brief entnehmen kann – "nobilibus viris baronibus Anglie spiritum consilii sanioris" – sah Innocenz schon zu diesem Zeitpunkt die Barone als exkommuniziert an, er hatte ja bereits am siebten Juli alle "pertubatores regis ac regni Anglie" eine entsprechende Verfügung getroffen.73 Bei der Entscheidung die Barone nun doch nicht vorzulassen, handelte es sich also um einen handfesten Affront gegen die extra angereisten Delegierten der Barone, der auch durch die vorgeschobene Begründung nicht abgeschwächt wurde, sondern ein weiteres Mal eine Bevorzugung Johns durch denn Papst erkennen ließ, die nur schwerlich mit der Rolle als Schiedsrichter zu vereinbaren ist, die dem Papst als Oberlehnsherr zukam.



Zusammenfassung und Ausblick



Nach dem Konzil verschärfte sich die Situation für John dahingehend, dass nun die Invasion Prinz Louis' von Frankreich drohte, der von den aufständischen Baronen unter in Aussichtstellung des englischen Thrones zur Hilfe gerufen wurde. Der Papst versuchte zwar noch auf Prinz Louis und König Philip mäßigend einzuwirken, da nicht nur sein Vasall bedroht war, sondern auch der Plan für den Kreuzzug in Gefahr geriet, und wollte sogar mit Exkommunikation gegen Louis vorgehen, ehe er am 16. Juli 1216 verstarb. Sein Vasall überlebte ihn nicht lange, am 19. Oktober 1216 verstarb John, die Verbindungen mit Rom wurden durch die folgende Regentschaft, da sein Sohn Henry noch unmündig war, verstärkt und der Konflikt mit den Baronen beigelegt.

Betrachtet man die dargelegten Ereignisse in dieser Arbeit, so kommt man zu dem Schluss, dass die Beziehungen Innocenz' mit England von einem starken Wandel geprägt sind. Am Anfang darauf bedacht, die Freiheit kirchlicher Wahlen und den Kandidaten Langton mit dem gesamten Arsenal kirchlicher Zwangsmittel durchzusetzen, drängt Innocenz auf dem Vierten Laterankonzil auf die Wahl des Kandidaten Johns für das Erzbistum York. Die Umschwung in der Gunst Innocenz zeigte sich auch in der Wahl seiner Verbündeten und wie er sich dann ihrer entledigte: die Barone fanden zunächst einen verständnisvollen Verbündeten, der sie aber später nur mehr als Störenfriede und Bedrohung für seinen Vasallen und den Kreuzzug einschätzte.

Literaturverzeichnis



Quellen



Literatur

1Gütschow, Else: Innocenz III. und England. München 1904 (zugleich Diss. phil. Straßburg).

2Cheney, Christopher R.: Pope Innocent III and England. (Päpste und Papsttum Bd. 9) Stuttgart 1976.

3vgl. ebd., 1-49.

4Für eine genaue Darstellung sei verwiesen auf: ebd., 147-154.

5vgl. Ernst, Stephan: Stephan Langton, in: Lexikon für Theologie und Kirche 9, Freiburg/­Basel/Rom/Wien ³2000, 965f.

6vgl. Pennington, Kenneth: Pope Innocent III's Views on Church and State: A Gloss to Per Venerabilem, in: Pennington, Kenneth/Sauerville, Robert (Hgg.): Law, Church and Society. Philadelphia 1977, 49-67.

7Cheney: Pope Innocent III and England, 303f.

8Papst Innocenz an die Bischöfe von London, Ely und Worcester, 27.08.1207, in: Cheney, C[hristopher] R./Semple, W. H. (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III concerning England (1198-1216). London/Edinburgh/Paris et al. 1953, 91-95, hier 94.

9Cheney: Pope Innocent III and England, 309.
Cheney, Christopher R.: King John's reaction to the interdict on England, in Transactions of the Royal Historical Society 4th Series, XXXI. London 1949, 129-150, hier 132-136.

10Cheney: Pope Innocent III and England, 309f.

11ebd., 310.

12ebd., 313f.

13Cheney, Christopher R.: King John and the Papal interdict, in: Bullettin of the Rylands Library 31, 1948, 295-317, hier 311.
Cheney: Pope Innocent III and England, 311.

14Papst Innocenz an die Bischöfe von London, Ely und Worcester, 19.11.1207, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 96.

15Papst Innocenz an die Bischöfe von London, Ely und Worcester, 14.06.1208, in: ebd., 107-109, hier 109.
vgl. auch Cheney, Christopher R.: Pope Innocent III and England, 305.

16ebd., 312f.

17Papst Innocenz an die edlen Magnaten Englands, 21.11.1207, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 97-99, hier 98.

18Cheney: Pope Innocent III and England, 316.

19ebd., 315ff.

20Potthast, August (Hg.): Regesta Pontificium Romanorum I., Graz 1957 (unveränderter Nachdruck von 1874), 3420.

21Papst Innocenz an die Bischöfe von London, Ely und Worcester, 12.01.1209, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 110-114.

22Papst Innocenz an König John, 24.01.1209, in: ebd., 117-120.

23Papst Innocenz an den Bischof von Arras und den Abt von St. Vaast in Arras, 21.06.1209, in: ebd., 123.

24Cheney: Pope Innocent III and England, 314.

25Papst Innocenz an den Subdiakon Pandulf und Bruder Durand, 14.04.1211, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 125-127.

26Papst Innocenz an König John, April 1211, in: ebd., 128f., hier 129.

27vgl. zu dem komplexen Vorgängen um die vermeintliche Absetzung Johns: Cheney, Christopher R.: The alleged deposition of king John, in: Hunt, R. W./Pantin, W. A./Southern, R. W. (Hgg.): Studies in mediaeval history presented to F. M. Powicke, Oxford 1948, 100-116.

28Cheney: Pope Innocent III and England, 329f.

29Papst Innocenz an König John, 27.02.1213, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 130-136, hier 132-136.

30Cheney: Pope Innocent III and England, 332.

31vgl. ebd., 333-337.

32ebd., 338.

33Papst Innocenz an König John, 21.04.1214, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 177-183, hier 181.

34Papst Innocenz an Erzbischof Stephen, 15.07.1213, in: ebd., 155f., hier 155.

35vgl. Cheney: Pope Innocent III and England, 348-355.

36Papst Innocenz an Nikolaus von Tusculum, 23.01.1214, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 171f.

37Papst Innocenz an Nikolaus von Tusculum, April/Mai 1214, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 188-190.

38Cheney: Pope Innocent III and England, 353.

39zur Änderung der Haltung Innocenz gegenüber John vgl. Holzapfel, Theo: Papst Innozenz III., Philipp II. August, König von Frankreich und die englisch-welfische Verbindung 1198-1216. (Europäische Hochschulschriften, Reihe 3, Geschichte und ihre Hilfswissenschaften Bd. 460) Frankfurt am Main/Bern/New York et al. 1991, 283-295.
Sowie Fryde, Natalie: Why Magna Carta? Angevin England revisited. (Neue Aspekte der europäischen Mittelalterforschung Bd. 1) Münster 2001, 92-97.

40Papst Innocenz an die Grafen, Barone und anderen Magnaten Englands, 06.07.1213, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 154.

41Papst Innocenz an die Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte und anderen Prälaten sowie die Edlen, Ritter und die Völker, 28.10.1213, in: ebd., 157f.

42Papst Innocenz an den Erzbischof von Dublin, die Bischöfe von Norwich und Winchester und verschiedene Edelleute, 31.10.1213, in: ebd., 161-163.

43Papst Innocenz an Nikolaus von Tusculum, 31.10.1213, in: ebd., 164.

44Papst Innocenz an Nikolaus von Tusculum, 31.10.1213, in: ebd., 165.

45Kursive zur Hervorhebung durch S.R.! Papst Innocenz an König John, 04.11.1213, in: ebd., 168-170, hier 169f.

46Papst Innocenz an König John, 04.11.1213, in: ebd., 168-170, hier 169f.
Sowie wiederholt in: Papst Innocenz an König John, 15.04.1214, in: ebd., 175f.

47vgl. auch für das folgende: Cheney: Pope Innocent III and England, 357-375.
Sowie Holt, J[ames] C.: Magna Carta. Second Edition. Cambridge ²1994, 188-236.

48Papst Innocenz an König John, 22.04.1214, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 184.

49Holt: Magna Carta. 2nd Edition, 221.
Gründe für die Opposition vgl. Carpenter, C. A.: The Plantagenet Kings, in: Abulafia, David (Hg.): The New Cambridge Medieval History, Bd. 5, Cambridge 1999, 315-357, hier 320-326.

50Fryde: Why Magna Carta? 96.

51Papst Innocenz an die Magnaten und Barone Englands, 19.03.1215, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 194f.

52Papst Innocenz an Erzbischof Stephen und seine Suffragane, 19.03.1215, in: ebd., 196f.

53Cheney: Pope Innocent III and England, 372.

54vgl. auch im folgenden ebd., 372-382.

55Papst Innocenz an den Bischof von Winchester, den Abt von Reading und Pandulf, 07.07.1215, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 207-209.

56vgl. Papst Innocenz an Erzbischof Stephen und seine Suffragane, 19.03.1215, in: ebd., 196f.

57Cheney: Pope Innocent III and England, 371f.

58Papst Innocenz an Erzbischof Stephen, 15.07.1213, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 155f.

59Ein offener Brief, 24.08.1215, in: ebd., 212-216.
Papst Innocenz an die Edelleute und Barone Englands, 24.08.1215, in: ebd., 217-219.

60Ein offener Brief, 24.08.1215, in: ebd., 212-216, hier 215.

61Cheney, Christopher R.: The church and Magna Carta, in: Theology LXVIII, 1965, 266-272, hier 271.

62Text der Magna Carta in: Holt: Magna Carta. 2nd Edition, 448-473.

63Papst Innocenz an die Edelleute und Barone Englands, 24.08.1215, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 217-219, hier 219.

64vgl. Foreville, Raymonde: Lateran I-IV. Mainz 1970, 458f.

65Papst Innocenz an das Kapitel von York, 20.08.1215, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 210f.

66vgl. Cheney: Pope Innocent III and England, 395f.
Auf diese Probleme, die England nicht direkt betrafen, kann hier leider nicht genauer eingegangen werden.

67Papst Innocenz an Kleriker und Laien in der Provinz Canterbury, 04.11.1215, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 220.

68vgl. Cheney: Pope Innocent III and England, 162-165 und 394f.
Sowie Innocenz an das Kapitel von York, 20.08.1215, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 210f.

69Kuttner, Stephan/García y García, Antonio: A new eyewitness account of the Fourth Lateran Council, in: Traditio 20, 1964, 115-178, hier 128.

70Papst Innocenz an den Abt von Abingdon, den Erzdiakon von Poitiers und Meister Ranulf, 16.12.1215, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 221-223.

71Foreville, Lateran, 308.

72Papst Innocenz an die Edelleute und Barone Englands, 24.08.1215, in: Cheney/Semple (Hgg.): Selected Letters of Pope Innocent III, 217-219.

73Papst Innocenz an den Bischof von Winchester, den Abt von Reading und Pandulf, 07.07.1215, in: ebd., 207-209, hier 208.